Invalidität

Gestützt auf den gesetzlichen Vorschriften sowie den reglementarischen Bestimmungen der Pensionskassen Novartis haben Sie in der Regel Anspruch auf Invalidenleistungen, wenn Sie zu mindestens 40% erwerbsunfähig sind. Für die Anerkennung der Invalidität und die Festlegung des Invaliditätsgrades ist der Entscheid der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) massgebend.


Pensionskasse Novartis 1

Frühestens nach Ablauf der Lohnfortzahlung erbringen wir die reglementarischen Renten- und Kapitalleistungen. Diese werden längstens bis zum Erreichen des AHV-Alters ausbezahlt und anschliessend durch die Altersleistungen abgelöst, beziehungsweise bis zum Tod oder Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit.

Rentenleistungen

  • Invalidenrente: Bei Vollinvalidität beträgt die Invalidenrente 60% des versicherten Lohnes Risikoplan bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
  • Invalidenkinderrente: Die invalide Person hat für jedes Kind bis Alter 20, beziehungsweise bis Alter 25 bei fortdauernder Ausbildung, Anspruch auf eine Kinderrente in der Höhe von 20% der bezogenen Invalidenrente.

Kapitalleistungen

  • Invaliditätskapital: Bei Vollinvalidität entspricht das Invaliditätskapital dem im Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit vorhandenen Sparguthaben.

Pensionskasse Novartis 2

Aus der Pensionskasse Novartis 2 wird ausschliesslich eine Kapitalleistung erbracht. Diese wird einmalig mit Überweisung der ersten Invalidenrente der Pensionskasse Novartis 1 ausbezahlt. 

Kapitalleistung

  • Invaliditätskapital: Bei Vollinvalidität entspricht das Invaliditätskapital dem im Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit vorhandenen Alterskapital, mindestens 400% des versicherten Lohnes Risikoplan.

Kaderkasse Novartis

Frühestens nach Ablauf der Lohnfortzahlung erbringen wir die reglementarischen Rentenleistungen. Diese werden längstens bis zum Erreichen des AHV-Alters ausbezahlt und anschliessend durch die Altersleistungen abgelöst, beziehungsweise bis zum Tod oder Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit.

Rentenleistungen

  • Invalidenrente: Bei Vollinvalidität beträgt die Invalidenrente 60% des versicherten Lohnes Risikoplan bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
  • Invalidenkinderrente: Die invalide Person hat für jedes Kind bis Alter 20, beziehungsweise bis Alter 25 bei fortdauernder Ausbildung, Anspruch auf eine Kinderrente in der Höhe von 20% der bezogenen Invalidenrente.

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