Todesfall
Der Tod einer nahestehenden Person ist mit Trauer und Schmerz verbunden. Gleichzeitig sieht man sich mit zahlreichen Formalitäten konfrontiert. Folgende Informationen sollen Ihnen behilflich sein, die notwendigen Schritte bei den Pensionskassen Novartis einzuleiten.
Information der Pensionskassen Novartis
Sie können den Tod eines Rentners auf schriftlichem oder telefonischem Weg mitteilen. Nach erfolgter Meldung setzt sich der für Sie zuständige Vorsorgeberater schriftlich mit Ihnen in Verbindung und informiert Sie über die weiteren Schritte.
Die laufende Rente der Pensionskassen Novartis wird für den Todesmonat letztmalig ausgezahlt.
Leistungen
Über die Anspruchsvoraussetzungen informiert Sie die Vorsorgeberatung der Pensionskassen Novartis gerne.
Rentenleistungen
Die reglementarischen Bestimmungen sehen folgende Rentenleistungen vor.
- Ehegattenrente (ggf. auch an Geschiedene)
- Lebenspartnerrente
- Waisenrente
Kapitalleistungen
Stirbt eine versicherte Person vor Vollendung des 65. Altersjahres, wird den Anspruchsberechtigten ein Todesfallkapital ausbezahlt.
Reglementarische Bestimmungen
Reglement der Pensionskasse Novartis 1 (Art. 12, Art. 13, Art. 14, Art. 15)
Weitere Informationen
Die Bestimmungen für Ehegatten gelten sinngemäss auch für Personen in eingetragener Partnerschaft gemäss Partnerschafts-Gesetz (PartG).
Im Todesfall eines Alters- oder Invalidenrentners besteht Anspruch auf eine Lebenspartnerrente, falls die Voraussetzungen gemäss Art. 13 Abs. 1 und 2 im Zeitpunkt der erstmaligen (Alters- oder Invaliden-) Rentenzahlung erfüllt waren.
Merkblatt Lebenspartnerrente
Formular - Unterstützungsvertrag
Formular – Begünstigtenordnung