Kinderrenten
Kinderrenten werden (ohne Ausbildungsbestätigung) bis zum vollendeten 20. Altersjahr gewährt.
Für Kinder nach dem 20. Altersjahr, die noch in der Ausbildung stehen, bitten wir Sie, uns zur Prüfung der Verlängerung (längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr) die entsprechenden Unterlagen rechtzeitig, d.h. mindestens einen Monat vor Ablauf, einzureichen. Bitten denken Sie daran, dass die Kinderrente ohne einen begründeten Antrag auf Fortzahlung automatisch endet.
Ein Abbruch der Ausbildung oder des Studiums ist uns unverzüglich mitzuteilen.