Glossar

Freizügigkeitseinrichtung

Freizügigkeitseinrichtungen (Bankenstiftungen oder Versicherungsgesellschaften) dienen dem Zweck, Freizügigkeitsguthaben von einzelnen Arbeitnehmern, die ihre Austrittsleistung weder bei der alten Vorsorgeeinrichtung belassen noch bei einer neuen einbringen können, interimistisch zu verwalten (s. auch Freizügigkeitskonto bzw. -police).

Freizügigkeitskonto

Gesperrtes Konto bei der Freizügigkeitsstiftung einer Schweizer Bank zur interimistischen Erhaltung des Vorsorgeschutzes, sofern (und solange) keine neue Stelle bei einem Arbeitgeber in der Schweiz angetreten wird. Im letzteren Fall ist das Guthaben als Eintrittsleistung in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers einzubringen.

Freizügigkeitsleistung

Geldbetrag, der einer versicherten Person beim Verlassen der Vorsorgeeinrichtung zusteht (auch "Austrittsleistung" genannt). Das Austrittsguthaben entspricht (seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes) bei Kassen im Leistungsprimat dem Barwert der erworbenen Leistungen, bei Kassen im Beitragsprimat dem vorhandenen Altersguthaben.

Freizügigkeitspolice

Gebundene Versicherungspolice bei einer Schweizerischen Lebensversicherungs-Gesellschaft zur interimistischen Erhaltung des Vorsorgeschutzes, sofern (und solange) keine neue Stelle bei einem Arbeitgeber in der Schweiz angetreten wird.

FZG

Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge ("Freizügigkeitsgesetz")