Glossar

Ueberbrückungsrente

Temporäre Rente, die gemäss Reglement zwischen der Pensionierung und dem Einsetzen der AHV gewährt werden (können).

Ueberentschädigungskürzung

Mechanismus zur Koordination von Leistungen der beruflichen Vorsorge mit Leistungen anderer Sozialversicherungs- und Vorsorgeträger.

Ueberobligatorischer Teil

Vorsorgelösungen, welche über die gesetzliche Mindestvorsorge gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) hinausgehen. Man spricht auch von "umhüllender", "erweiterter", "weiter gehender" oder "exzedenter Vorsorge".

Umlageverfahren

System der Finanzierung laufender Leistungen aus den in derselben Periode erhobenen Beiträgen (z.B. AHV/IV).

Umwandlungssatz

Im Reglement definierter bzw. vom Bundesrat festgesetzter (Mindest-) Prozentsatz zur Berechnung der jährlichen Rente aufgrund des vorhandenen Vorsorgekapitals. Findet bei Kassen mit Beitragsprimat Anwendung.

Unfallversicherung

Die obligatorische Unfallversicherung sichert Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegen die Kostenfolgen von beruflichen und nichtberuflichen Unfällen sowie Berufskrankheiten ab. Die Grundlage dieser Versicherung
bildet das Bundesgesetz über die obligatorische Unfallversicherung (UVG) und seine Verordnungen.

Unterstützungsvertrag

Vereinbarung unter Lebenspartnern mit der Verpflichtung zu gegenseitigem Beistand und Unterstützung. Die Einreichung eines solchen Vertrages zu Lebzeiten einer versicherten Person ist eine wichtige Voraussetzung für den Anspruch auf eine reglementarische Lebenspartnerrente im Todesfall.