Glossar
Paritätische Verwaltung
Prinzip der zahlenmässig gleich starken Vertretung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite im obersten Führungsgremium (Stiftungsrat) einer registrierten Vorsorgeeinrichtung.
Patronale Stiftung
Patronale Stiftungen ("Wohlfahrtsfonds") sind Vorsorgeeinrichtungen, deren Vermögen ausschliesslich durch Zuwendungen von Seiten des Arbeitgebers oder durch eigene Kapitalerträge gebildet wird, jedenfalls nicht aus Beiträgen der Destinatäre. Leistungen werden typischerweise freiwillig, nach Ermessen des Stiftungsrates in bestimmten Härtefallsituationen gewährt. Reglementarische Ansprüche bestehen nicht. Die Statuten patronaler Wohlfahrtsfonds enthalten oftmals auch einen Finanzierungszweck, indem Beitragszahlungen an andere Vorsorgeeinrichtung(en) der Stifterfirma vorgesehen sind.
Pensionierung, vorzeitige
Im Reglement vorgesehene Möglichkeit, (gekürzte) Altersleistungen vorzeitig zu beziehen, wenn das Arbeitsverhältnisses in einem bestimmten Zeitraum vor Erreichen der ordentlichen Rentenalters (z.B. ab Alter 60) beendet wird.
Pensionskasse
Bezeichnung für eine Institution der betrieblichen Personalvorsorge, die bei Alter, Invalidität und Tod wiederkehrende Leistungen (Pensionen) ausrichtet. Heute umgangssprachlicher Ausdruck für eine Vorsorgeeinrichtung.
Pensionsversicherungsexperte
Vom Bundesamt für Industrie Gewerbe und Arbeit geschützter Titel für Personen, deren Ausbildung und berufliche Qualifikationen den gesetzlichen Anforderungen eines (versicherungstechnisichen) Experten für berufliche Vorsorge genügen.