Glossar

Paritätische Verwaltung

Prinzip der zahlenmässig gleich starken Vertretung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite im obersten Führungsgremium (Stiftungsrat) einer registrierten Vorsorgeeinrichtung.

Patronale Stiftung

Patronale Stiftungen ("Wohlfahrtsfonds") sind Vorsorgeeinrichtungen, deren Vermögen ausschliesslich durch Zuwendungen von Seiten des Arbeitgebers oder durch eigene Kapitalerträge gebildet wird, jedenfalls nicht aus Beiträgen der Destinatäre. Leistungen werden typischerweise freiwillig, nach Ermessen des Stiftungsrates in bestimmten  Härtefallsituationen gewährt. Reglementarische Ansprüche bestehen nicht. Die Statuten patronaler Wohlfahrtsfonds enthalten oftmals auch einen Finanzierungszweck, indem Beitragszahlungen an  andere Vorsorgeeinrichtung(en) der Stifterfirma vorgesehen sind.

Pensionierung, vorzeitige

Im Reglement vorgesehene Möglichkeit, (gekürzte) Altersleistungen vorzeitig zu beziehen, wenn das Arbeitsverhältnisses in einem bestimmten Zeitraum vor Erreichen der ordentlichen Rentenalters (z.B. ab Alter 60) beendet wird. 

Pensionskasse

Bezeichnung für eine Institution der betrieblichen Personalvorsorge, die bei Alter, Invalidität und Tod wiederkehrende Leistungen (Pensionen) ausrichtet. Heute umgangssprachlicher Ausdruck für eine Vorsorgeeinrichtung.

Pensionsversicherungsexperte

Vom Bundesamt für Industrie Gewerbe und Arbeit geschützter Titel für Personen, deren Ausbildung und berufliche Qualifikationen den gesetzlichen Anforderungen eines (versicherungstechnisichen) Experten für berufliche Vorsorge genügen.