Glossar
Lebenspartnerrente
Überobligatorische Hinterlassenenleistung zu Gunsten des/der überlebende(n) Partners/-in einer versicherten Person, sofern im Reglement vorgesehen.
Leistungsprimat
Nach dem Konzept des Leistungsprimats wird die Art und Höhe der Vorsorgeleistung reglementarisch in Prozenten einer Bezugsgrösse (z.B. des versicherten Lohnes) festgelegt und - daraus abgeleitet - die Höhe der Beiträge ermittelt (siehe auch Beitragsprimat). Veränderungen der Bezugsgrösse bedürfen in der Regel einer separaten (Nach-) Finanzierung.
Lohn, beitragspflichtiger
Anteil des massgebenden Lohnes, welcher die Grundlage zur Berechnung der Beiträge bildet.
Lohn, koordinierter
Anteil des massgebenden Lohnes nach Abzug des Koordinationsbetrages.
Lohn, massgebender
Gesamtheit aller Elemente der jährlichen Entlöhnung, welche für den beruflichen Vorsorgeplan berücksichtigt werden müssen.
Lohn, versicherter
Vorsorgerelevanter Lohnanteil (gegebenenfalls nach Abzug des Koordinationsbetrages), der seinerseits durch einen gesetzlich festgelegten Maximalbetrag begrenzt wird.